Privathaftpflicht

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer und Ehe/Lebenspartner

  • Kinder, sofern sie unverheiratet  sind und sich noch in Ausbildung befinden

  • Versicherungsnehmer und Ehe/Lebenspartner

  • Elternteil oder Pflegebedürftige Personen im Haushalt

Wo sind Sie versichert?

  • beim Sport, in der Freizeit

  • als Fußgänger oder Radfahrer

  • Mieter einer Wohnung

  • Eigentümer eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung

  • bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten

  • Schäden bei Datenaustausch im Internet

  • Verlust von Privat- und Dienstschlüsseln

Wofür wird geleistet?

Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wer zahlt Ihren Schaden, wenn der Schuldige zahlungsunfähig ist?

Dafür gibt es die Forderungsausfalldeckung. Dann zahlt die eigene Privathaftpflicht auch, wenn der Verursacher nicht zahlen kann.