Rückrufkostenversicherung

Wenn Personenschäden drohen

Was?

Die Haftpflichtversicherung für Rückrufkosten ist wichtig für Hersteller, Zulieferer, Importeure sowie Händler und ergänzt die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, die bedingungsgemäß erst greift, wenn schon ein Schaden eingetreten ist.

Warum?

Die Rückrufkostenversicherung soll Personenschäden gar nicht erst entstehen lassen. Diese sollen durch den Rückruf der Produkte vermieden werden, sie dient damit der Abwehr drohender Personenschäden.

Wogegen?

Versichert sind Vermögensschäden, durch Eigen- oder  Fremdrückrufe von Produkten, die  zur Vermeidung von Personenschäden durchgeführt wurden und Sie hierfür in Anspruch genommen werden z. B. für die Kosten:

  • Benachrichtigung von Händlern und Endverbrauchern
  • Aufrufe in den Medien
  • Sortierung, Lagerung, Rücktransport
  • Aus- und Einbau von Produkt-Teilen
  • Beseitigung und Vernichtung der Produkte