Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater

Was?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmensberater vor Schadenersatzforderungen durch Mandanten, wenn diese durch Verschulden des Beraters, bzw. seiner Mitarbeiter, einen Vermögensschaden erlitten haben. 

Warum?

Als Unternehmensberater sind Sie zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt, z.B. durch M&A, IT-Consulting, Interimsmanagement oder Subventionsberatung. Auch bei größtmöglicher Sorgfalt lassen sich Schäden nie ganz ausschließen. Ein Fehler – und sei es auch nur ein Flüchtigkeitsfehler – kann Ihre Existenz gefährden

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor nicht kalkulierbaren Ansprüchen, sie dient damit der Existenzsicherung. 

Wogegen?

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden zum Beispiel durch: 

  • Fehler bei Gründung, Umwandlung, Sanierung und Auflösung von Unternehmen 
  • Fehlerhafte Standortanalyse 
  • mangelhafte Personalplanung 
  • mangelhafte Marktanalyse 
  • Fehleinschätzung der Hard- und Softwarepotentiale

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • die Prüfung der Haftungsfrage
  • die Regulierung berechtigter Ansprüche
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sie tragen die Verantwortung – wir tragen Ihr Risiko!