Berufshaftpflicht für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Was?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor Schadenersatzforderungen durch Mandanten, wenn diese durch Verschulden des Beraters, bzw. seiner Mitarbeiter, einen Vermögensschaden erlitten haben. 

Warum?

Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer bestimmten Mindestdeckungssumme abzuschließen. Diese beträgt für Steuerberater 250.000 € (§ 52 DVStB) und  für Wirtschaftsprüfer 1Mio € (§ 323 HGB). Weil die Streitwerte auch deutlicher höher liegen können, werden hier auch höhere Deckungssummen empfohlen und angeboten. 

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor nicht kalkulierbaren Ansprüchen, sie dient damit der Existenzsicherung. 

Wogegen?

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden zum Beispiel durch: 

  • Prüfungsfehler
  • Versäumen einer Rechtsmittelfrist
  • falsche Steuerberechnung
  • fehlerhafte Gutachten
  • Nichterkennen von Bilanzmanipulation
  • falsche Beratung in Steuersachen

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Regulierung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sie tragen die Verantwortung – wir tragen Ihr Risiko