Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte

Was?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Rechtsanwälte vor Schadenersatzforderungen durch Mandanten, wenn diese durch Verschulden des Rechtsanwalts, bzw. seiner Mitarbeiter, einen Vermögensschaden erlitten haben. 

Warum?

Für die Zulassung als Rechtsanwalt sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000€ (§ 51 BRAO) abzuschließen.
Weil die Streitwerte auch deutlicher höher liegen können, werden hier auch höhere Deckungssummen empfohlen und angeboten. 

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor nicht kalkulierbaren Ansprüchen, sie dient damit der Existenzsicherung.

Wogegen?

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden zum Beispiel durch: 

  • Fehlerhafte Beratung
  • Versäumen von Fristen
  • Abschluss von ungültigen Vergleichen
  • Fehler in der Prozessführung

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • die Prüfung der Haftungsfrage
  • die Regulierung berechtigter Ansprüche
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sie tragen die Verantwortung – wir tragen Ihr Risiko